Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi, 28. SSW am 06.05.2008, 19:02 Uhr

@ melle_maus

Ich glaube, du vertauschst Elterngeld (67%) mit allem anderen. Die 67% haben nichts mit Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung zu tun.

Falls man krankgeschrieben wird, zahlt 6 Wochen lang der Arbeitgeber reguläres Gehalt, danach springt die Krankenkasse ein mit Krankengeld i.H.v. ca. 70% des Bruttogehalts.

Falls man Beschäftigungsverbot bekommt, muss der Arbeitgeber bis zum regulären Mutterschutz volles Gehalt zahlen.

 
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