Schwanger - wer noch?

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Berufsverbot

Thema: Berufsverbot

Eine blöde Frage hätte ich noch. Wenn ich wirklich wegen der SS Berufsverbot bekomme, darf ich dann gekündigt werden? Weil ich ja nicht mehr vermittelt werden kann. Bzw eingesetzt werden kann. Meine mutter meint auch, dass ich dann kein geld bekommen würde. Ich kenne das aber so, wenn man Berufsverbot bekommt, muss der Arbeitgeber ganz normal weiterzahlen. Wie kennt ihr das? Meine Mutter ist übrigens voll gegen eine Beschäftigungsverbot. Ihc könnte doch arbeiten gehen. Soe hatte das damals ( vor 15 Jahren ) im Krankenhaus auch nicht. Aber krankenhaus und Altenpflege ist in meinen Augen ein untershcied. udn ob man einen Arbeitsplatz hat, oder ständig wechselnde Einsatzorte Lieben gruß Ilka

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 17:26



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Bist du in der ambulanten Pflege? Das ist aufjedenfall was anderes als im Pflegeheim oder Krankenhaus. Also hier wird es meist so gehandhabt, das man in der ambulante Pflege nicht mehr eingesetzt wird. Aber eine Kündigung darf dir dann nicht ausgesprochen werden. Wie das mit Gehalt ist, weiß ich nicht. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 18:53



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Also ich habe nicht gleich mit berufsverbot angefangen meine arztin meinte das ich nur bis zur geburt krankgeschrieben werde. Aber auch wenn du berufsverbot bekommst kann dir nichts passieren und der arbeitgeber muss auch weiter zahlen und wenn der nicht zahlt tut die krankenkasse zahlen! Ich bin seid dem 07.01. krankgeschrieben und erst hat der arbeitgeber gezahlt und ab der 6. woche dann die krankenkasse! und ich bin azubi und hatte auch angst das mein arbeitgeber mich raus wirft aber das ist ja verboten! Also ich würde wenn du magst das arbeitsverbot machen du kannst nicht gekünndigt werden du bist im schutz und geld bekommst du auch noch zwar nicht alles aber 67% und das ist auch was und man kann damit leben ich habe es auch geschaft! Viel Glück

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 18:56



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Nein, du darfst nicht gekündigt werden. Siehe §9 des Mutterschutzgesetzes. Ja, du bekommst Geld. Und zwar das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen. Siehe §11 des Mutterschutzgesetzes. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf Ob du ein Beschäftigungsverbot erhältst, kann alleine dein FA beurteilen. Weder deine Mutter noch du persönlich haben da großen Einfluss drauf. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 18:58



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Ich glaube, du vertauschst Elterngeld (67%) mit allem anderen. Die 67% haben nichts mit Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung zu tun. Falls man krankgeschrieben wird, zahlt 6 Wochen lang der Arbeitgeber reguläres Gehalt, danach springt die Krankenkasse ein mit Krankengeld i.H.v. ca. 70% des Bruttogehalts. Falls man Beschäftigungsverbot bekommt, muss der Arbeitgeber bis zum regulären Mutterschutz volles Gehalt zahlen.

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 19:02



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huhu... also ich hab auch ein BV! Bin krankenschwester und arbeite in der mobilen Pflege! Bekomme normal mein gehalt weiter und gekündigt werden darf ich auch nicht! (siehe MuSchuG) glg katja

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 19:14



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ich habe damals als azubi 340€ monatlich verdient und dann nach dem sechs wochen habe ich nur 250€ krankengeld bekommen! weiß jetzt nicht wie viel prozent das sind aber leute die normal verdienen ist es bestimmt nicht schlimm wenn die hundert euro weniger haben ich fand es aufjeden fall doof aber ich habe es zum glück doch geschaft! und jetzt bin ich im mutterschutz und da bekommt man wieder mehr. Aber habe aus der ganzen sache gelernt das es total scheiße ist in der lehre schwanger zu werden. Besser ist da man ist arbeitslos oder hat richtige arbeit!

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 19:17



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hallo sheena ich arbeite in eine spielothek wo immer geraucht wird und habe deshalb ein arbeitsverbot . ich bekomme meinen normalen lohn vom arbeitgeber bezahlt . er ist für solche fälle versichert und bekommt den lohn den er mir bezahlt von seine versicherung zurückerstattet . er hat auch keinen finanziellen verlußt durch eine schwangere in seiner firma.

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 20:55



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und kündigen darf er dich auch nicht .

Mitglied inaktiv - 06.05.2008, 20:57