Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi, 28. SSW am 06.05.2008, 18:58 Uhr

Beschäftigungsverbot

Nein, du darfst nicht gekündigt werden. Siehe §9 des Mutterschutzgesetzes.

Ja, du bekommst Geld. Und zwar das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen. Siehe §11 des Mutterschutzgesetzes.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf

Ob du ein Beschäftigungsverbot erhältst, kann alleine dein FA beurteilen. Weder deine Mutter noch du persönlich haben da großen Einfluss drauf.

Alles Gute!

 
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