Geschrieben von schnubbi, 28. SSW am 06.05.2008, 18:58 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Nein, du darfst nicht gekündigt werden. Siehe §9 des Mutterschutzgesetzes.
Ja, du bekommst Geld. Und zwar das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen. Siehe §11 des Mutterschutzgesetzes.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf
Ob du ein Beschäftigungsverbot erhältst, kann alleine dein FA beurteilen. Weder deine Mutter noch du persönlich haben da großen Einfluss drauf.
Alles Gute!
- Berufsverbot - sheena 06.05.08, 17:26
- Re: Berufsverbot - leo engel, 30. SSW 06.05.08, 18:53
- Re: Berufsverbot - Melle_maus, 35. SSW 06.05.08, 18:56
- Beschäftigungsverbot - schnubbi, 28. SSW 06.05.08, 18:58
- @ melle_maus - schnubbi, 28. SSW 06.05.08, 19:02
- Re: Berufsverbot - khom80, 22. SSW 06.05.08, 19:14
- Re: @ schnuppi - Melle_maus, 35. SSW 06.05.08, 19:17
- Re: Berufsverbot - zozo33, 13. SSW 06.05.08, 20:55
- Re: Berufsverbot - zozo33, 13. SSW 06.05.08, 20:57
An die dreifach oder mehrfach Mamis
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