Schwanger - wer noch?

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von hubbabubba, 28. SSW  am 03.01.2015, 22:59 Uhr

Wer kann mir helfen?

Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) in Betracht. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten 4 Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der 5. Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall muss KG beantragt werden. Ein BV umgeht dies alternativ und kann auch vom Hausarzt ausgestellt werden.

 
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