Geschrieben von Larinamina am 06.05.2022, 13:55 Uhr |
Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Hallo liebe Bald-Mamis und alle interessierten Leser :)
Ich habe einen neuen Job angenommen, welcher am 1.6 startet. Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit. Wie es das Schicksal so will hat es genau jetzt mit einer Schwangerschaft geklappt... ich beginne demnach in der 4 Schwangerschaftswoche zu arbeiten an.
Jetzt verstehe ich leider die Regelung nicht so ganz. Es heißt: ich kann aufgrund von Mutterschutz nicht gekündigt werden in der Probezeit. 4 Monate nach der Geburt könnte mich der AG aber kündigen? Ist das korrekt? Trotz unbefristetem Vertrag?
Könnte man, falls diese 4 Monate nach Geburt Kündigung möglich wäre, dann nicht "einfach" mit einer dreijährigen Elternzeit eine Kündigung wieder unmöglich machen? Sprich, man nur gekündigt werden könnte, wenn man keine Elternzeit anmeldet?
Hätte ich dann trotzdem die Möglichkeit, im selben Betrieb in den 3 Jahren Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten oder muss der AG das auch wollen?
Ich bin leider sehr überrumpelt von den neuen Gegebenheiten und bin euch dankbar für euren Rat < 3
VG
Larina
- Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Larinamina 06.05.22, 13:55
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:30
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:31
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - mellomania 06.05.22, 15:25
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:16
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:20
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:16
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Lana1987 06.05.22, 17:33
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Larinamina 09.05.22, 9:07
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:30
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