Geschrieben von Susi1984x2 am 06.05.2022, 16:16 Uhr |
Regelung zu Probezeit nicht verstanden
Natürlich muss eine betriebsbedingte Kündigung begründet werden. Spätestens nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Er muss eine Sozialauswahl durchführen und belegen. Und bei einer Kündigung aus einem unbefristeten AV würde ich immer auf Wiedereinstellung klagen. Selten lassen Arbeitgeber eine Rückkehr zu und zahlen dann lieber eine Abfindung.
So weit ist die hier beschriebene Situation aber ja noch lange nicht. Vielleicht ist der Arbeitgeber familienfreundlich und die gemalten Worstcase-Szenarien müssen gar nicht in Betracht gezogen werden.
- Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Larinamina 06.05.22, 13:55
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:30
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:31
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - mellomania 06.05.22, 15:25
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:16
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:20
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:16
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Lana1987 06.05.22, 17:33
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Larinamina 09.05.22, 9:07
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:30
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