Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

von mellomania  am 06.05.2022, 15:25 Uhr

Regelung zu Probezeit nicht verstanden

der AG kann dir ab dem 1. tag nach der elternzeit kündigen. wenn er das möchte, kann er das auch. er gibt betriebliche gründe an, die er dir nicht beweisen muss. probezeit gilt als bestanden. frage wäre auch, ob man da noch arbeiten möchte wenn einen der AG nicht mehr haben will. die tz in ez kann er dir zwar nicht direkt ablehnen, er kann dir aber unmögliche zeiten anbieten wo er weiß, dass du die nicht arbeiten kannst. dann hat er seine schuldigkeit getan und wenn es bei dir nicht klappt, ist das nicht mehr sein problem. sozusagen. klingt hart aber selbst wenn du dich zurückklagst, arbeiten wollte ich so wo dann nicht mehr.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.