von mellomania am 06.05.2022, 15:25 Uhr |
Regelung zu Probezeit nicht verstanden
der AG kann dir ab dem 1. tag nach der elternzeit kündigen. wenn er das möchte, kann er das auch. er gibt betriebliche gründe an, die er dir nicht beweisen muss. probezeit gilt als bestanden. frage wäre auch, ob man da noch arbeiten möchte wenn einen der AG nicht mehr haben will. die tz in ez kann er dir zwar nicht direkt ablehnen, er kann dir aber unmögliche zeiten anbieten wo er weiß, dass du die nicht arbeiten kannst. dann hat er seine schuldigkeit getan und wenn es bei dir nicht klappt, ist das nicht mehr sein problem. sozusagen. klingt hart aber selbst wenn du dich zurückklagst, arbeiten wollte ich so wo dann nicht mehr.
- Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Larinamina 06.05.22, 13:55
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:30
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:31
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - mellomania 06.05.22, 15:25
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:16
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:20
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 16:16
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Lana1987 06.05.22, 17:33
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Larinamina 09.05.22, 9:07
- Re: Regelung zu Probezeit nicht verstanden - Susi1984x2 06.05.22, 14:30
Gepökelter Kassel Aufschnitt
Mädchen oder Junge ???????????
Untersuchung gestern verunsichert mich
Stärkere Unterleibschmerzen in der frühschwangerschaft
Ich bekomme einen Junge, wünsche mir ein Mädchen
L Thyroxin irgendwann absetzen?
Unterleibschmerzen in der 11. SSW
Vagiflor Blutung und Ziehen im UL
Schwanger und klein Kind daheim