Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Susi1984x2 am 06.05.2022, 16:20 Uhr

Regelung zu Probezeit nicht verstanden

Kündigungsschutz nach der Elternzeit greift aber erst bei einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten und nicht für Kleinunternehmen…der Vollständigkeit halber.

 
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