Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von El-li am 28.01.2014, 21:41 Uhr

Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Du musst ihn sofort schriftlich von deiner Schwangerschaft unterrichten und die Kündigung anfechten mittels Kündigungsschutzklage. Denn nimmt er die Kündigung nicht zurück und Du klagst nicht, wird sie tatsächlich wirksam. Mitteilung über bestehende Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang, Kündigungsschutzklage innerhalb drei Wochen seit Kündigungszugang vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

 
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