Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von El-li am 28.01.2014, 21:48 Uhr

Hab jetzt erst einmal alles bis zum Schluss gelesen,

und stelle noch unbedingt hervor: Zieht er die Kündigung nicht zurück, wird sie wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht wird. Die Kündigung wird nämlich nicht automatisch unwirksam, nur weil du schwanger bist! Er wusste bei Kündigung nichts von deiner Schwangerschaft, daher konnte er auch nicht die erforderliche Zustimmung vorher einholen!

Alles Gute und lass Dir nicht die Butter vom Brot nehmen, schon gar nicht nach der Probezeit!

 
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