Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mucki26 am 28.01.2014, 19:45 Uhr

Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Hey
Einige Mädels haben recht.
Du bist Schwanger.
Sag es ihm.
Zwei Wochen rückwirkend kannst du es sagen, alles was darüber hinnaus ist, geht nicht.
Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Oder versuch mit ihm zu sprechen...

Während der Schwangerschaft kann er dich nicht kündigen, es seih denn, du machst absichtlich etwas kaputt oder Stiehlst!
Solltest du Elternzeit beantragen, kann er dich auch nach deinem Mutterschutz nicht kündigen.
Du unterliegst einem besonderem Kündigungsschutz.

Ich habe gerade folgenden Fall:
Im juni 13 ,Mama geworden. Nach dem Mutterschutz ( 8 wochen nach Geburt)
Bin ich wieder arbeiten gegangen. Mein Mann hat ein Jahr Elternzeit genommen, ist somit zu Hause.
Mein Chef will mich los werden.
Unbefristetes Arbeitsverhältniss. Jetzt, schrieb er mir die zweite Abmahnung, angeblich nicht regelkonform krank gemeldet.
Er spekuliert auf die dritte Abmahnung die Kündigung bedeuten würde.
Aber, er kann mir noch zehn Abmahnungen schicken, er wird mich nicht los!
Ich habe in der Mutterschutz Zeit , einen Antrag auf Elternzeit ab Juli 14 gestellt, somit verlängert sich besagter- besonderer Kündigungsschutz!

Du, sagst deinem Chef das du Schwanger bist und er die Kündigung zurück ziehen muss.
Nimmst gleich ein schreiben mit, indem du das schriftlich nieder legst, am besten natürlich per Einschreiben mit Rückschein.
Z.B.
Sehr geehrter Herr xxxx
Hiermit teile ich Ihnen mit das ich Schwanger bin.
Anbei meine Schwangerschaftsbescheinigung.
Desweiteren möchte Ich Sie aus oben genannten Grund auffordern die Kündigung zurück zunehmen, da diese unwirksam ist!
Bitte teilen Sie mir das bis Ende der Woche schriftlich mit, gerne auch per email( falls du eine hast)


Somit bist du erstmal auf der sicheren Seite.
Sollte nix kommen, gehst du zum Rechtsanwalt, unbedingt zu einem der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist!
Im Idealfall bist du Rechtsschutzversichert, falls nicht und du ein geringes Einkommen hast, ohne das du nun hier deine Privaten Verhältnisse offenbarst, kannst du mit deinem Mietvertrag/Lohnabrechnung zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein ausstellen lassen.
Vielleicht hast du Glück, dann zahlt die Gerichtskasse für Dich!

Dann:
Falls dein Chef immer noch meint das er dir kündigen kann , weil es ihm nicht gut geht, muss er einen Antrag stellen.
Beim Amt für Arbeitsschutz, wo er deine Schwangerschaft im übrigen melden muss!
Und das Amt für Arbeitsschutz wird genau Prüfen und im mit sicherheit keine Genehmigung geben!

Solltest Du vorhaben, zwei oder drei Jahre bei deinem Baby zu bleiben, meldest du nach der Geburt , am besten in der zweiten Woche , damit du nicht über die Frist kommst umd auf der sicheren seite bist, Elternzeit an!

Z.B. so:
Anrede
Hiermit beantrage ich in vom 14.12.2012 - 13.12 . 15 Elternzeit.
Bitte Bestätigen Sie mir meinen Antrag bis ( eine woche später)

Fertig. Immer kurz und knapp und IMMER um Bestätigung bitten
Oder eine Frist setzen. Das ist wichtig

So, falls du noch was wissen möchtest, wie gesagt, bin gerade sehr im Thema, meld dich einfach auch sonst per PN

LG
Und alles gute dem Bauchzwergi

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.