Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 28.01.2014, 17:24 Uhr

don`t panic

Der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes.

Nicht ab Bekanntgabe sondern ab Beginn der Schwangerschaft.

 
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