Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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von lasari, 34. SSW  am 28.01.2014, 17:25 Uhr

Mein Chef gibt mir eine Kündigung?!

Wichtige Voraussetzung: Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft bekannt sein

Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist. Solange die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft nicht mitgeteilt hat, kann sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen.
Umgekehrt kann der Arbeitgeber das Kündigungsverbot nur einhalten, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt hat. Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil er keine Kenntnis von der Schwangerschaft hat, so kann die Arbeitnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die bestehende Schwangerschaft nachträglich mitteilen. Die bereits ausgesprochene Kündigung wird damit unwirksam. Länger als zwei Wochen kann die Arbeitnehmerin nicht warten, um dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen, es sei denn, die weitere Verzögerung beruht auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund. Dies muss die Frau nachweisen.
Wird eine Arbeitnehmerin erst nach Zugang der Kündigung schwanger, so gilt das Kündigungsverbot jedoch nicht – in diesem Fall besteht kein Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

Sonderfall: Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag

Wenn der Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aufgrund einer vorher vereinbarten Befristung endet, dann besteht der Kündigungsschutz nur solange, wie auch der Arbeitsvertrag läuft. Nach Ablauf der Befristung endet der Mutterschutz und damit auch der Kündigungsschutz


Also kannst du jetzt deinem Arbeitgeber sagen das du schwanger bist und die Kündigung wird zurück gezogen,sofern noch keine zwei Wochen seit Kündigung um sind.

Hast du ein befristetes Arbeitsverhältnis darf er es auslaufen lassen.

 
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