Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von 123imsauseschritt am 22.11.2016, 19:22 Uhr

Es ist eben (noch) kein Gesetz ... nur Urteile

Da liegt gerade das Problem.

Das Gesetz verbietet diese Praktiken nicht ausdrücklich.

Die Überprüfung der AGBs erfolgt jeweils im Einzelfall. Und wenn ein Urteil fällt, dann gilt das nur für diesen einen Fall - und nicht für alle anderen auch.

Selbst nicht bei einem Urteil des BGH. Das bedeutet nur in der Regel, dass sich die anderen Gerichte in Deutschland dem anschließen werden - aber sie müssen es nicht. Jeder Richter kann anders entscheiden als der BGH.

Beim Reiserecht gibt es aber inzwischen eine wirklich sehr gefestigte Rechtsprechung zu Gunsten der Reisenden.

Gleichwohl bleibt es dabei .... ohne Klage bekommt man "sein Recht" hier leider kaum.

 
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