Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von lilly1211 am 22.11.2016, 12:36 Uhr

Jetzt nochmal neu und ohne einen konkreten Fall zu meinen - AGB von RV

Also ich denke da ähnlich wie du und meine auch dass sich eine erzwungene Änderung dieses Prozesses der Umbuchungen dramatisch auf die Preise auswirken würde. Deshalb habe ich mich auch noch nie beschwert.

Sumsebiene hat aber (etwas überzogen finde ich) gesagt sie tritt die Reise dann nicht an wenn Aircargo fliegt. Das heisst in ihrem Fall wäre ein Bestehen auf Ungültigkeit der AGBs mit Stornierung als Folge die bessere Lösung als zahlen zu müssen und die Reise nicht anzutreten.

Ich werde hier so hingestellt als würde ICH überreagieren und "gleich zum Anwalt rennen". Sie wollte einen Tipp und hat bereits vorher für sich festgelegt dass sie definitiv nicht einsteigt. Nur darauf bin ich eingegangen, ansonsten bin ich ein Freund des Frühbuchens und nehme die Nachteile (und Umbuchungen SIND ein solcher) bewusst in Kauf und habe mich noch nie beschwert.

 
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