Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Ellert am 22.11.2016, 19:34 Uhr

eben, Rechtsprechung ist eindeutig

und das BGH Urteil hält die AGB nicht für zulässig

Dennoch wird es weiterverwendet eben weil kaum einer klagt, das ist schon aussagekräftg für die Veranstalter oder ?
Und wenn 1 % nur klagt dann haben 99 % eben die berühmte A...Karte
fidne ich einfachn icht ok.

Wo fängt es an wo hört es auf ?
Wenn ich um 00:10 h losfliegen würde darf man mich bis 23:59 verschieben ?
Oder evtl auch um ganze Tage ?
Wir hatten es mit komplett anderem Flugplatz schon,
anderer Veranstalter der dann nachgab und uns Unkosten ersetzte

Was immer wieder im TV kommt ist dass es mehere Flüge einer Fluggesellschaft am Tag von A nach B gibt
gute Verbindungen verkauft werden und dann wird man auf schlechte umgebucht
weil andere "überbucht" sind, komisch für Dritte aber noch buchbar
das hat was von Vorsatz und der berühmten Gewinnmaximierung.

Wenn Flüge ausfallen braucht man garnicht diskutieren, dann muss man einen anderennehmen
dennoch sollte man entschädigt werden wenn einem Urlaubstage dann fehlen
da hatte ja jennysmum schonmal rausgesucht wie sich das berechnet, aber ob man das auch bekommt muss man sich auch erstreiten.

Wenn ich otel a buche will ich auch nicht Hotel B haben
auch dann oft gängige Praxis Hotels zu überbuchen und dann Leute anderswo schlechter unterzubringen.

All das fällt unter Treu und Glauben, ist im BGB sehr wohl beschrieben
nicht konkret im Reisebereich aber sehr wohl dass man sich als vertragspartner auf Dinge verlassen können muss was die Vertragsbestandteile etc betrifft.

Würde Sumsebiene ne Waschmaschine kaufen von Bosch und dann eine von Aldi bekommen schreit jeder auf, waschen tun sich auch beide...
Wenn sie ne Reise bucht die an X beginnt mit Y fliegt hat sie vielleicht gerade wegen Y gebucht...

dagmar

 
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