Patchwork - Familien

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Geschrieben von und am 05.10.2017, 15:21 Uhr

Google hilft - die Antwort der AOK

https://portale.aok.de/foren/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail& threadId=21585&tag=kinderbetreuung&tag=kinderkrankengeld&tag=Krankengeld

"....So ist der Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld grds. auf die eigenen Kinder beschränkt. Wenn jedoch das Kind vom Stiefelternteil überwiegend unterhalten wird, hat auch dieser Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes.
Sollte das nicht der Fall sein, hätten Sie evt. die Möglichkeit, sich bei Erkrankung Ihres Kindes die doppelte Dauer auf Freistellung zu sichern. Das ist möglich, wenn Sie tatsächlich oder aber faktisch alleinerziehend sind. Sie hätten dann Anspruch auf Freistellung für bis zu 20 Arbeitstage im Jahr. Vielleicht kann Ihnen das ein bisschen weiterhelfen. "

 
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