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Geschrieben von RINA0209 am 03.08.2017, 15:37 Uhr

Umgangsrecht mit den Grosseltern

Vielleicht weiss jmd etwas zu dem Thema.
Der Vater der Kinder und seine Mutter haben sich zerstritten. Er möchte nicht mehr dass die Kinder die Oma sehen. Für die Jungs ist die Oma sehr wichtig als Bezugsperson. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Kann ich die Kinder ohne rechtliche Folgeprobleme trotzdem zu Oma lassen? Quasi in meiner Zeit? Wenn er die Kinder halt nicht betreut?

 
8 Antworten:

Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von Limayaya am 03.08.2017, 19:04 Uhr

Nur dass ich es jetzt richtig verstanden hab:

Mutter und Vater sind getrennt. Vater hat sich mit Oma-väterlicherseits zerstritten und will deshalb nicht, dass die Kinder zu ihrer Oma gehen.

Kinder leben bei dir und du als Mutter verstehst dich aber mit deiner Ex-Schwiegermutter gut und willst ihr die Kinder nicht vorenthalten, zumal du in ihr eine wichtige Bezugsperson siehst.

Ich wüsste nicht, welches Gesetz der Welt dir verbieten könnte, die Kinder zur Oma zu bringen. In deiner Zeit besuchen die Kinder wen du für richtig hältst. Du lässt dir ja auch nicht reinreden, wen die Jungs ansonsten besuchen (Schulfreunde ect.) oder?

Einziger Grund wäre jetzt: wenn der Streit zwischen Vater und Oma auf etwas beruht, das strafbar wäre oder gegen die guten Sitten wäre. Also wenn z. B. der Vater Anhaltspunkte hätte, dass Oma die Kinder zum Klauen annimieren würde oder da ein Opa wäre, der sie unsittlich berührt oder so. Ich gehe aber davon aus, dass würde dann der Vater entsprechend mit dir kommunizieren und du würdest dann seine Bedenken auch ernst nehmen.

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von RINA0209 am 03.08.2017, 19:53 Uhr

Dein Sachverhalt ist genau richtig. Oma akzeptiert die neue Freundin nicht und auch umgekehrt. Daher ist das Verhältnis angespannt. Erschwerend kommt hinzu dass alle in einem Haus wohnen und die Kinder aber in den 3Wochen ferien nicht einmal hoch zu Oma dürften und mit Tränen im Flur stehen weil sie nicht hoch dürfen.

Ich denke auch, dass er mir das wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, dass er ja auch hat nicht untersagen kann. Zumal die Grosseltern ja auch ein Umgangsrecht haben und es die Kinder offensichtlich belastet und nur instrumalisiert werden.

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von Limayaya am 03.08.2017, 22:24 Uhr

jo, hat aber mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht nix zu tun. Das ABR regelt nur, wo die Kinder wohnen, nicht wo sie sich stundenweise aufhalten, wenn sie bei einem der Elternteile sind.
Sprich: umgekehrt könntest du ihm auch nicht verbieten, dass er die Kinder in der Zeit, wo sie bei ihm sind, von jemand anderem betreut werden oder jemanden besuchen ect.

Ich stelle mir die Situation trotzdem schwierig vor. Wenn du jetzt mit den Kindern die Oma besuchst: stellt es sich z. B. in den Weg und will euch daran hindern, ins Haus zu gehen? hmm....hinterlässt natürlich auch Spuren bei den Kindern. Falls er so drauf ist, und es keine Möglichkeit gibt, die Besuche so zu legen, dass er gar nicht da ist, wäre es evt. eine Idee, dass die Oma euch besucht. Das kann er ja nicht verhindern.

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von Aprilscherz2000 am 04.08.2017, 9:04 Uhr

Verbieten darf er es nicht in deiner Umgangszeit. Genauso wenig kannst Du ihm verbieten mit der neuen Freundin oder anderen Leuten Umgang in seiner Zeit zu haben.

Wie eine Vorrednerin schon schrieb, ist es natürlich blöd, das sie im selben Haus wohnen. Aber Eis essen oder ausserhalb treffen sind möglich und entgehen dem Konflikt.
Wie der Vater das löst, wenn die Kids bei ihm sind und hoch zur Oma wollen - ist sein Problem.


LG Chrissie

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von mf4 am 04.08.2017, 20:18 Uhr

In DEINER Zeit kannst du besuchen wen du willst mit den Kindern und sie betreuen lassen, wenn du die Person für vertrauenswürdigt hältst.
Er kann das auch in seiner Umgangszeit.

Wenn die Kinder mit engem Kontakt zu den Großeltern aufwachsen können Großeltern Umgang sogar einklagen.

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von mf4 am 04.08.2017, 20:37 Uhr

Ich finde ihr solltet euch dringend zusammensetzen, ggf. mit einem Vermittler.
Was da aus gekränktem Stolz mit den Kindern gemacht wird ist schlimm.

In einem Forum nennt man es Zwang und Folter ein Kind auf ein Töpfchen zu setzen. So etwas hier ist für mich seelische Misshandlung.

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von RINA0209 am 05.08.2017, 9:55 Uhr

Da bin ich ganz bei dir. Wollte nur mal vor dem Gespräch Erfahrungen oder Ratschläge einholen. Heute kommen die Jungs nach 3 Wochen Ferien zurück. Bin sehr gespannt wie es ihnen geht

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Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern

Antwort von mf4 am 06.08.2017, 9:45 Uhr

Dass sie in 1 Haus wohnen ist blöd...
wenn es ihm nicht passt, dass sie da die Oma sehen könnte es vor den Kindern zu unschönen Szenen kommen.

Wenn du noch mit ihr gut kannst würde ich mit den Kindern und der Oma etwas zusammen unternehmen. Sie sollten nicht drunter leiden müssen, dass der eigene Vater mit seiner Mutter ein Problem hat.

Ich als Oma... würde so weit gehen, dass ich ausziehe (falls es zur Miete ist). Mit jemandem im Haus mit dem es so unfriedlich zu sein scheint würde ich nicht wohnen wollen.

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