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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.08.2014, 13:08 Uhr

gar nichts würde ich jetzt nicht sagen

Vor Gericht reichen sie nicht, das ist richtig, das Gericht wird eine aktuelle Auskunft anfordern. Aber sie geben dem Anwalt schon mal Anhaltspunkte dazu, was beim Ausgleich rauskommen kann und auch wieviel bisher verdient wurde.

Kontoauszüge - von ALLEN Konten, das ist wichtig! - geben ja auch nicht nur den aktuellen Kontostand wieder, sondern enthalten Informationen darüber, welche Beträge bisher für was rausgingen und was woher reinkam. Auch da gilt: Dem Gericht reichen die Kontostandsinformationen zu den genannten Daten, der Anwalt kann aus den zurückliegenden Auszügen erkennen, wie hoch der durchschnittliche Verdienst war, ob Kredite bedient wurden, welche Versicherungen es gab (irgendwann müssen sie ja mal bezahlt worden sein) etc. pp. Es ist halt verdammt schwer zu behaupten, daß man doch immer schon nur 1.000 Euro verdient hat und keine Lebensversicherung hatte, wenn regelmäßig 2.000 Euro Verdienst und laufende Überweisungen für eine Lebensversicherung auf den Kontoauszügen erscheinen.

Insofern ist zu unterscheiden, was das Gericht sehen will, und was der Anwalt als Hinweis auf zu prüfende Umstände brauchen kann. Letzteres ist deutlich wichtiger - das Gericht hat ausreichend Handhabe, sich die gewünschten Unterlagen selber zu besorgen bzw. durchzusetzen, dass sie besorgt werden.

 
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