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Geschrieben von Kolkrabe am 22.08.2014, 16:39 Uhr

Die Rentenbescheide nützen gar nichts

Denn die Rentenauskünfte holt das Gericht ein.
Und die Hälfte seiner Ansprüche sind es nicht, denn die während der Ehezeit erwirtschafteten Ansprüche werden gegeneinander aufgerechnet, und daraus ergibt sich dann ggf. ein Ausgleich.
Ich habe knappe 4€ Anspruch an meinen Exmann verloren - nach 5 Jahren Ehe.
Beim Zugewinnausgleich müssen Kontoauszüge etc. pp. vorgelegt werden. Allerdings zu - ich glaube drei Daten - Beginn der Ehe, Zeitpunkt der Trennung und zum Scheidungszeitpunkt.
Viel Spielraum um zu tricksen gibt es da nicht, da müssen eine ganze Menge Einkünfte eingeholt werden.
Ich würde mir Informationen zur jetzigen Situation kopieren, auch welche Versicherungen es gibt, Kaufbelege von Anschaffungen etc.
Und schnellstmöglich zum Anwalt, denn der weiß Bescheid.

 
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