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von AbgelHaine  am 09.07.2013, 12:36 Uhr

???

nein die braucht man auch fuer andere dinge, hochzeit zb usw. aber die geburtsurkunde selber ändern zu lassen ist selsbt fuers jugendamt nicht einfach
hier mal ein auszug aus wikipedia

Änderungen von Einträgen in der Geburtsurkunde

In den Fällen, in denen ein Kind während einer bestehenden Ehe geboren wird, gilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, als Vater des Kindes (§ 1592 Nr. 1 BGB). Handelt es sich hierbei nicht um den leiblichen Vater, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den Eintrag im Personenstandsregister zu korrigieren (§ 27 PStG). Hierzu gehören die Vaterschaftsanfechtung, wenn das Kind geboren wird, bevor ein Scheidungsantrag gestellt wird, und die Vaterschaftsanerkennung (inklusive der notwendigen Zustimmungserklärungen der Mutter des Kindes und deren Ehemann) nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, aber vor der Geburt des Kindes.

Die Änderung erfolgt jedoch lediglich im Geburtenregister, nicht aber auf den ausgehändigten Geburtsurkunden. Um eine Personenstandsurkunde mit dem korrekten Personenstand des Kindes zu erhalten, ist die Anforderung einer kostenpflichtigen Abschrift aus dem Geburtenregister notwendig.

 
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