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Geschrieben von Franke am 09.07.2013, 15:50 Uhr

Die Geburtsurkunde ist und bleibt die Geburtsurkunde

Was man sich bei Bedarf jederzeit (für wenige Euro Gebühr?) vom Standesamt ausstellen lassen kann, ist eine Abstammungsurkunde mit den aktuellen Daten. Soweit ich das aus beruflicher Tätigkeit noch im Kopf habe.

Wer von den Beteiligten noch lebt oder tot ist, sollte keine Rolle spielen. Auch ein 90-jähriger könnte noch Bedarf für eine Abstammungsurkunde haben, wenn der letzte Nachfahre des nach Amerika ausgewanderten Sohns der Großeltern auf einem Millionenvermögen "sitzend" verstorben ist.

Ceterum censeo (im Übrigen meine ich), dieser Diskussionsstrang hat mit dem Ausgangsposting recht wenig zu tun.

 
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