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Geschrieben von +emfut+ am 19.10.2008, 18:46 Uhr

Wie liefe das in dem Falle, dass..

Ich weiß nicht, wie das bei unverheirateten Paaren ist. Aber bei uns damals reichte es, daß meine Anwältin meinen Damals-Noch-Mann schriftlich von meinen Scheidungsabsichten in Kenntnis setzte. Er wohnte damals zwar noch in meiner Wohnung, wir schliefen und wirtschafteten aber dann getrennt. Ab dann lief das Trennungsjahr und er hatte Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und war somit selber versichert (vorher Familienversicherung über mich).

Gruß,
Elisabeth.

 
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