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Geschrieben von Pamo am 09.07.2012, 21:42 Uhr

Wegziehen?

Falls du wirklich wegziehen wolltest, waere jeder Zeitpunkt vor der Geburt des Kindes besser gewesen. Jetzt nachdem das Kind auf der Welt ist, hat der Vater ein Umgangsrecht mit dem Kind, das du nicht behindern darfst. Vor der Geburt warst du die ausschliessliche Herrin deiner selbst und deiner Schwangerschaft. Das ist nun vorbei.

Da das Kind aber noch sehr klein ist und man ganz sicher nicht von einer "gewohnten Umgebung" des Kindes sprechen kann, kann ich mir vorstellen dass dir im Zweifelsfall ein Richter Recht gibt.

Hat der Partner Sorgerecht am Kind?

 
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