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Geschrieben von Sternenschnuppe am 30.08.2012, 12:46 Uhr

Vertraglich bringt nichts

... wenn der Vater dann nach der Umschulung belegen kann, dass das Kindeswohl da gesichert ist und das Kind eingelebt und Bindung hat bei ihm.

Man stelle sich vor ein Mann würde nach 2 Jahren ankommen und das Kind haben wollen.

Da wäre der Aufschrei groß.

Ich bin kein Anwalt, aber so ein Vertrag ist im Streitfall mit Sicherheit sittenwidrig.
Genauso, wie vertraglich auf Unterhalt zu verzichten.
Solange man sich einig ist ok, aber im Streitfall ist dieses Papier wertlos.

 
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