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Geschrieben von Nurit am 22.08.2010, 12:30 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Sie kann ihn angegeben haben, aber ohne Vaterschaftserkennung seinerseits wird er nirgends eingetragen.
Normalerweise ist es so: bei unverheirateten Müttern schreibt das Jugendamt den eventuellen Vater an und dann muss er dort erscheinen, bekommt eine rechtliche Belehrung und kann die Vaterschaft anerkennen oder nicht.
Als nächsten Schritt gibt es dann den gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest.

Das klingt nüchtern, aber soll Dir zeigen, dass Du keine Angst haben musst, dass er für eine Vaterschaft einstehen muss, die nicht den Tatsachen entspricht.
Du solltest Dir bewußt machen, dass er der Vater sein könnte und nicht schon im Vorfeld die Ex schon nach möglichem Fehlverhalten abklopfen: das Fehlverhalten Dir gegenüber liegt eindeutig bei ihm.
Ich würde erstmal abwarten, ob das alles wirklich so stimmt und wenn ja, dann
muss Dir klar sein, dass das Kind ein Teil Deines Mannes ist und ab jetzt zu Eurer Familie gehört.
Wichtig ist auch, ob Du ihm den Betrug verzeihen kannst und wie Eure Ehe jetzt weitergeht. Wie gesagt: wenn Du ihm verzeihst und das Kind tatsächlich existiert und von ihm ist, dann musst Du es auch als das anerkennen, was es ist: ein Kind Deines Mannes.

Es tut mir sehr leid für Dich; es ist bestimmt die Hölle, so von einem Seitensprung zu erfahren. Wenn Du Deinen Mann liebst, versuch es gemeinsam mit ihm durchzustehen, auch wenn Du erstmal verzweifelt bist.

LG,
Kathrin

 
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