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Geschrieben von glückskugel am 22.08.2010, 12:30 Uhr

rechtlich

Angeben kann sie im KH prinzipiell jeden. In die Geburtsurkunde kommt er aber erst, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Dafür muss er eine Urkunde beim JA unterschreiben. Erst dann ist er auch unterhaltspflichtig. Wenn es tatsächlich nur ein One-Night-Stand war, würde ich an seiner Stelle vorher auf einen Test bestehen.

Steht er tatsächlich schon in der Geburtsurkunde, dann ist seine Aussage, bisher nix davon gewusst zu haben, eine Lüge.

LG,
Stefanie

 
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