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Geschrieben von Heartbeat am 25.01.2010, 22:53 Uhr

unterlagen hochzeit

Was wird zur Eheschließung / zur Eintragung der Lebenspartnerschaft benötigt?
Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. zur Registrierung der Lebenspartnerschaft sollte persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Die Zeremonie selbst kann dann in jedem Standesamt erfolgen.

Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben, werden jeweils folgende Unterlagen benötigt:

eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag, erhältlich beim Geburtsstandesamt

eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage), erhältlich im Bürgeramt (Meldebehörde).
den gültigen Personalausweis oder Reisepass

Waren Sie schon verheiratet, benötigen Sie zusätzlich:- die Eheurkunde der letzten Ehe sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde. Die Auflösung jeder weiteren Vorehe muss durch Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Haben Sie gemeinsame Kinder, benötigen Sie zusätzlich:
Aktuelle Geburtsurkunde der Kinder, aus der beide Elternteile hervorgehen. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt der Kinder.
Außerdem legen Sie uns bitte die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und falls vorhanden, die Erklärung über die gemeinsame elterlichen Sorge ("Sorgerechtserklärung")vor.

Besitzt einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnsitzstandesamt. Wegen der Vielzahl der in Frage kommenden ausländischen Rechtsgebiete kann in diesem Fall nur im persönlichen Gespräch geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden.

Kann einer der Verlobten nicht persönlich bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend sein,
ist eine Vollmacht vorzulegen. Das entsprechende Formular finden sie hier: Vollmacht

Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben, auf Wunsch können Sie jedoch bis zu zwei Trauzeugen bestimmen.

Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft
Beide Partner behalten den aktuell geführten Namen. (Eine Ehenamensbestimmung ist jederzeit möglich.)
Die Partner bestimmen einen Ehenamen aus dem Geburtsnamen oder dem zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen.

Der Ehegatte, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen wurde, kann seinen Geburtsnamen (oder den aktuell geführten Namen) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, klären Sie die Namensführung bitte direkt mit uns ab.
Ehefähigkeitszeugnisse
Beabsichtigen Sie, Ihre Ehe im Ausland zu schließen, wird in bestimmten Staaten eine Ehefähigkeitszeugnis von deutschen Verlobten verlangt. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.

Sind beide Antragsteller deutsche Staatsangehörige, werden die Unterlagen analog wie zur Anmeldung der Eheschließung (siehe Heiratsregister) benötigt.
Möchten Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, vereinbaren Sie mit uns bitte einen Beratungstermin.


so zu finden auf der homepage des standesamtes berlin

 
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