Geschrieben von mf4 am 06.01.2016, 18:57 Uhr |
Kontaktregelung vor Gericht
Bei so einer Vorgeschichte (ich gehe davon aus, dass es bekannt ist, dass er gewalttätig war, auch angezeigt worden ist) würde ich widersprechen und Umgang gäbe es nur mit mir und im Jugendamt unter Aufsicht.
Dass jemand sich 6 Monate nicht meldet und keine Geschenken macht en-vatert allerdings keinen Mann.
Du solltest dich auch kümmern, dass dein Sohn psychol. Hilfe bekommt, um das zu verarbeiten, was er erlebt hat.
- Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 18:45
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 18:57
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 19:11
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 19:39
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 19:11
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - pauline-maus 07.01.16, 12:02
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Murmeltiermama 07.01.16, 19:42
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - pauline-maus 07.01.16, 20:39
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 18:57
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