Geschrieben von mf4 am 06.01.2016, 19:39 Uhr |
Kontaktregelung vor Gericht
Erstmal vorab... ist es möglich deutsch zu schreiben, dass ich es wirklich verstehe?
Es ist angezeigt und du hast also Beweise für die Gewalttätigkeit. Ich mutmaße mal, dass er nicht lange Bock hat auf betreuten Umgang. Im Jugendamt unter Aufsicht mit seinem Kind zu spielen usw.
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- Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 18:45
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 18:57
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 19:11
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- Re: Kontaktregelung vor Gericht - pauline-maus 07.01.16, 12:02
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- Re: Kontaktregelung vor Gericht - pauline-maus 07.01.16, 20:39
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 18:57
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