Geschrieben von Murmeltiermama am 07.01.2016, 19:42 Uhr |
Kontaktregelung vor Gericht
Eigentlich wird in so einem Fall ein Verfahrensbeistand bestimmt. Der/die spricht dann mit beiden Eltern (getrennt) und mit dem Kind. Wenn du nichts dagegen hast, kommt der Verfahrensbeistand zu euch nach Hause. Ob das Kind dann nochmal von Richter/Richterin befragt wird, ist unterschiedlich. Falls in deiner Post vom Gericht kein Verfahrensbeistand benannt wurde, dann ruf mal beim Gericht an, wie das Verfahren weiter geht. Ein Anwalt für dich wäre sicher auch nicht schlecht. Gegebenenfalls übernimmt die Kosten die Verfahrenskostenhilfe. Wie das Verfahren ausgeht, kann man vorab schlecht voraussagen. Viel spricht aber für begleiteten Umgang. (Meine Ausführungen gelten für Deutschland.)
- Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 18:45
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 18:57
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 19:11
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 19:39
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Jacky028 06.01.16, 19:11
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - pauline-maus 07.01.16, 12:02
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - Murmeltiermama 07.01.16, 19:42
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - pauline-maus 07.01.16, 20:39
- Re: Kontaktregelung vor Gericht - mf4 06.01.16, 18:57
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