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Geschrieben von Danyshope am 02.01.2016, 18:14 Uhr

Kommt mir sehr bekannt vor...

Na wenn es doch eine vertragliche Vereinbarung gibt im Scheidungsurteil, dann kann er das doch eh nicht mehr per Berliner Testament vererben. Er kann es dann zwar meinen machen zu wollen, ob es vor Gericht bestand hat ist eine andere Sache. Fraglich ist halt, ist es wirklich soooooo sicher verankert oder haben die beiden das unter der Hand so "gemacht".

 
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