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Geschrieben von Hase67 am 20.06.2014, 11:34 Uhr

Ich stimme den anderen zu!

Hallo Trini,

ich lese das jetzt erst: Die Ängste sind sogar ziemlich begründet, und es ist überhaupt fraglich, ob fiammetta die Kinder zugesprochen bekommen würde, auch wenn die Gerichte an ihrem Wohnort möglicherweise konservativer urteilen. Hier in Freiburg würde ich in der Konstellation, in der sie lebt, auf gar keinen Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, aber hier urteilen die Familiengerichte auch eher progressiv.

Außerdem ist ihr Mann deutlich älter als sie (womöglich schon knapp vor dem Rentenalter?) und hat jahrelang die Kinder "hauptberuflich" betreut - ob in fiammettas Sinne "gut" oder nur unter ihrer Kontrolle funktionierend, interessiert die Richter erst mal wenig. Sein Verdienstausfall ist jedenfalls formal "ehelich bedingt", auch wenn ihr Mann sich möglicherweise aus Bequemlichkeit entschieden hat, zu Hause zu bleiben. Im Kuhkaff wird es auch mit zwei Kindern dieses Alters nicht leicht sein, einer Ganztagsbeschäftigung nachzugehen, das wird sicher auch berücksichtigt, und so wird der Verdienst, den er hat, möglicherweise als "überobligatorisch" gewertet und nur zur Hälfte für den Unterhaltsanspruch herangezogen. Dann wird Fiammetta tatsächlich auch für ihn unterhaltspflichtig, und das nicht zu knapp. Diese Aspekte muss sie auf jeden Fall vorher berücksichtigen, sonst wird die Scheidung eine finanzielle Bauchlandung.

LG

Nicole

 
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