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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 12.01.2011, 10:36 Uhr

Heiraten...

An den Erbansprüchen deines Freundes ändert sich nach eurer Hochzeit nichts - es sei denn es wird testamentarisch geändert.

Dein Freund hat gegenüber seinem Stiefvater keinerlei ErbANSPRÜCHE, die er geltend machen kann, da ja kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Er erbt, wenn der Stiefvater es im Testament festlegt, sonst nicht.

Außerdem hat er einen Erbanspruch gegenüber der Mutter.

Solange der Stiefvater lebt und er euch in der Wohnung lässt, sehe ich da kein Problem.

Alles etwas wirr....

LG
S

 
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