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Geschrieben von glückskugel am 12.01.2011, 10:17 Uhr

Heiraten...

Das hat rechtlich mit eurer Heirat alles gar nichts zu tun. Ist eine davon völlig unabhängige Geschichte.

Falls der Stiefvater will, dass der Stiefsohn mal erbt gibt es grob gesagt zwei Möglichkeiten: 1. er setzt ihn testamentarisch (zu einem bestimmten Teil oder ganz) als Erben ein oder 2. er setzt die Mutter (seine Ehefrau) als Alleinerbin ein, dann erbt der Junge danach. Sollte die Mutter in dem Fall zuerst versterben, müsste er entsprechend sein Testament ändern. In jedem Fall verbleibt aber der Tochter ein Pflichtteil, den sie allerdings ausdrücklich einfordern muss und der dann in bar auszuzahlen ist.

Ist alles ein bissl kompliziert, um das in einem Forum zu erklären. Für eine durchaus moderate Gebühr klärt das aber ein Notar sehr schnell, unkompliziert und rechtssicher. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert der Erbschaft. Die Notarfachangestellte kann da auch einen Kostenvoranschlag machen, damit man weiß, was auf einen zukommt.

Obwohl ich selbst Anwalt bin, würde ich hier in jedem Fall einen Notar empfehlen. Der ist ohnehin notwendig, wenn es um Wohneigentum geht. Und meist ist er auch billiger.

Gruß,
Stefanie

 
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