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Geschrieben von oma am 14.10.2010, 18:07 Uhr

Etwas ganz Pragmatisches zur Autoversicherung...

Dein Mann kann dir den Vertrag des Zweitwagens abtreten. Du kannst soviel Schadenfreiheitsrabatt daraus übernehmen, wie du dir selbst hättest erfahren können, wenn du vom Tag der Erteilung des Führerscheins an einen eigenen Vertrag gehabt hättest.
Dazu wird beim Versicherer das Formular für eine sogen. TB 28 (Rabattübertragung) ausgegeben. Das müsst ihr ausfüllen, beide unterschreiben und mit einer Kopie deines Führerscheins einreichen.
Der Versicherer rechnet dann aus, was du aus dem Vertrag übernehmen kannst.

 
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