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Geschrieben von Sailor am 25.07.2013, 10:22 Uhr

Doch grade darum geht es

" Es geht doch aber eigentlich gar nicht darum, ob das Geld reicht oder nicht, sondern, dass sie fragen muß, bzw. das Geld zugeteilt bekomm "

Ich habe das Ausgangsposting genau so verstanden, dass es grade darum geht, dass ihr das zugeteilte Geld nicht reicht. Über die Machtverteilung an sich beschwert sie sich nicht. Ist doch prima, wenn sie mit dieser Konstellation zufrieden ist - das ist ihr Bier, nicht euers.

Sie hätte eben nur gerne mehr Geld zur Verfügung, dann wäre sie glücklicher - so hab ich die Situation jedenfalls verstanden.
Die Überschrift heißt ja auch "Haushaltsgeld - ein ewiges Streitthema" und nicht "Hilfe, mein Mann unterdrückt und bevormundet mich".

Sie sollte dem Herrn mal klar machen, dass alleine schon das Elterngeld (mind. 300 Euro) und das Kindergeld (182 Euro) alleine ihr zustehen - das Elterngeld als Lohn für IHRE Erziehungsarbeit (denn SIE hat ja ihren Job aufgegeben) und das Kindergeld für IHRE Ausgaben fürs Kind (denn SIE kauft ja ein.

Darüber hinaus hat sie gesetzlichen Anspruch auf:
- Haushaltsgeld in Höhe von 30% vom Gehalt des Mannes
- Taschengeld in Höhe von 5-7% vom Gehalt des Mannes
Dieser Anspruch ist einklagbar.

Ein rechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Gehaltes gibt es hingegen nicht.

http://www.rund-ums-baby.de/forenarchiv/recht/Haushaltsgeld-Richt-Betrag_15631.htm

 
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