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Geschrieben von Laura3610 am 03.06.2011, 8:25 Uhr

dann werde ich doch gleichgestellt

Hallo Katinka,
dann stimmt die Aussage seines Anwalts doch nicht und ich werde der anderen Frau doch gleichgestellt und habe Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Uns wurde die Verteilung der Unterhaltszahlung so erklärt: Nach Düsseldorfer Tabelle, vorrangig die Kinder. Es werden allerdings 4 Unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt, daher rutscht er von Stufe 4 zurück in Stufe 3, da die einzelnen Stufen immer für 2 Personen berechnet wurden. Einzige Ausnahme, ich werde mit berücksichtigt allerdings liegt mein Eltergeld über dem Sozialsatz und daher verbleibt der Unterhaltsanteil für die Mütter nur bei ihr, da sie nie selbstständig gearbeitet hat und von Hartz V lebt. Ich müsste mit meinem Elterngeld und dem Kindergeld klar kommen auch wenn ich Einkommenseinbußen durch die Schwangerschaft habe.

Ich sollte mir vielleicht doch einen eigenen Anwalt nehmen, der meine Rechte klärt.

Ich bin zurzeit hin und her gerissen. Irgendwie habe ich ihn ja lieb, ansonsten wäre ich nicht von ihm schwanger geworden. Aber als er sagte, ich wollte mal eine farbige ausprobieren, da ist in mir der Glaube an das normale in diesem Mann geplatzt. Ich kann so eine Einstellung nicht verstehen, vor allem, dass Mädchen ist 20zig Jahre jünger. Was geht in dem Kopf von einem Mann vor. Ich weiß nicht, ob ich ihm verzeihen kann. Es fällt mir schwer und ich bin hin und her gerissen. Ich weiß aber, ich könnte dieses Kind nicht bei mir haben. Ich würde darunter leiden und mein Kind würde es spüren. Davor habe ich Angst. Ich will das mein Kind ein schönes, glückliches zu Hause hat.

Lieben Gruß
Laura

 
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