Geschrieben von Grundgute am 19.02.2010, 8:53 Uhr |
Reiserücktrittsversicherung:
Also ich sehe das so, wenn die Versicherung das weis, dass Euer Sohn einen Herzfehler hat (Du hast das Formular ja vom KA ausfüllen lassen) und mit Euch einen Verischerungsvertrag abschließt, ist denen das Risiko bekannt. Meiner Meinung darf die Versicherung dann keine Inanspruchnahme der Leistungen verweigern.
Viele Grüße und Viel Glück
Grundgute
- Reiserücktrittsversicherung: - krokobär 18.02.10, 16:09
- Re: Reiserücktrittsversicherung: - mirimaus! 18.02.10, 16:18
- @mirimaus - krokobär 18.02.10, 17:49
- Re: Reiserücktrittsversicherung: - AnLuDiLeJa 18.02.10, 20:23
- Re: Reiserücktrittsversicherung: - Grundgute 19.02.10, 8:53
- Ich vermute mal, .... - Trini 19.02.10, 12:40
- Re: Ich vermute mal, .... - sternenfee75 19.02.10, 14:13
- Ich vermute mal, .... - Trini 19.02.10, 12:40
- Re: Reiserücktrittsversicherung: - mirimaus! 18.02.10, 16:18