Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ameise am 31.03.2012, 19:20 Uhr

Pauschalen, private Fahrten etc...

Hi,

durch das "H" habt Ihr Anrecht auf den steuerfreien Höchst-Pauschbetrag von €3.700 bei der Steuererklärung sowie nochmals €924 bei den außergwöhnlichen Belastungen (Pflegepauschbetrag).

Die Pauschale von €3.700 könnt Ihr Euch entweder auf der Steuerkarte eintragen lassen, dann bekommt Ihr monatlich mehr Steuern raus oder Ihr setzt das bei der Steuererklärung ab, dann kriegt Ihr es mit der Steuerrückerstattung.

Weiterhin kannst Du in der Steuer ALLE privaten Fahrten (bis zu 15.000 km pro Jahr mit €0,30) absetzen, die Ihr wegen oder mit Eurem Kind gemacht habt - also jede Fahrt zu seinen Freunden, Therapien, zum Schwimmbad, in den Zoo .... alles.

Wenn Dein Sohn von Geburt an geistig behindert ist, solltet Ihr den Schwerbehindertenausweis rückwirkend beantragen, falls Du es noch nicht gemacht hattest - also ab Geburt. Wenn Dir da Arztberichte oder sowas vorliegen, die zeigen, dass es schon früher Probleme gab, die nun auf diese Behinderung zurückzuführen sind. Dann könnt Ihr nämlich die Steuererklärungen der letzten Jahre korrigieren lassen, das macht mehrere Tausend Euro Rückerstattung aus. Dazu reicht ein recht formloses Schreiben.

Weiterhin kannst Du ausrechnen lassen, ob Ihr bei der Krankenkasse über die Belastungsgrenze kommt für Zuzahlungen.

Ihr könnt von der KFZ-Steuer befreit werden und dein Kind kann mit einer Begleitperson kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn Dein Kind mit Lufthansa fliegt, fliegt die Begleitung kostenlos mit.

LG

 
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