Geschrieben von mäuslein am 03.09.2009, 10:03 Uhr |
fahrtkostenerstattung für fahrten zur frühförderung?
weiß das einer
ich fahr nun 2x die woche mit sohnemann und 2x die woche mit meiner tochter und das heißt an 4 tagen die woche
kann man (wenn ja wo) eine erstattung der fahrtkosten beantragen?
Re: fahrtkostenerstattung für fahrten zur frühförderung?
Antwort von Jordis am 03.09.2009, 11:34 Uhr
Ich gebe das immer bei der Steuererklärung mit an.
Klappt jedesmal. Lege immer Bescheinigungen mit bei, dass ich dann und dann übers Jahr dort war. Lasse ich mir ausstellen.
Dass man alles zurückbekommt, wäre mir neu bzw. weiß ich das nicht.
LG Steffi
Nachtrag
Antwort von Jordis am 03.09.2009, 11:35 Uhr
für die Fahrten zur Logo und Ergo.
Frühförderung kommt entweder zu uns nach Hause oder in die Kita.
LG