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Geschrieben von Stoffel am 31.08.2009, 7:33 Uhr

Frage zu unsrer Geschichte (etwas lang) ...

Hallo!

Kann mir hier jemand helfen?

Benny (noch 6 Jahre) wurde ja ein Jahr von der Schule zurückgestellt. (Hab letztens schon mal darüber berichtet) Therapeuten, Kinderarzt, Erzieher, wir die Eltern, und sogar eine Lehrerin (bei Vorstellung in einer Förderschule) waren alle der Meinung daß es Benny am besten tut wenn er noch ein Jahr KiGa macht. (Dadurch er vor 1 1/2 Jahren auch erst mit sprechen anfing, fängt er eigentlich seit knapp 1 Jahr erst richtig an das KiGa Angebot wahrzunehmen - er kam auch erst mit 4 1/2 in den KiGa)

Wie auch immer ALLE fanden es für Benny das Beste: Bis aufs Jugendamt und Schulamt die ja so noch 1 Jahr Integration zahlen müssen. Und das für ein Kind aus dem eh nichts wird... JA, GENAU SO hat es mir die Ärztin bei der Schuluntersuchung an den Kopf geworfen. "Sie befürwortet das Jahr nicht, denn Benny wird es sowieso NIE auf eine Regelschule schaffen... "
So, wir haben aber das Jahr trotzdem bekommen!

Jetzt schiebt die gute Dame natürlich einen mächtigen Hals auf uns. Im Mai hatte Benny ja eine ziemlich heftige Herz O.P. Auch noch ein Grund für die Rückstellung, denn er war über 3 Monate nicht im KiGa und hätte anschließend gleich in die Schule gemußt...
Madame Schulärztin möchte jetzt natürlich auch einen Bericht von der O.P., wahrscheinlich glaubt sie mir nicht, daß er operiert wurde. Ich habe wirklich das Gefühl ich müsse mich wegen jedem Pups den Benny läßt bei Ihr rechtfertigen :o(

Muß ich Ihr den Bericht zukommen lassen? Ich meine Therapieberichte sind ja für die Integration maßgebend, aber ein O.P. Bericht ? Ich bin halt irgendwie total sauer auf sie, weil sie Benny immer so schlecht macht und wir für alles immer so kämpfen müssen...

Was denkt Ihr?

LG,
Stoffel

 
3 Antworten:

Re: Frage zu unsrer Geschichte (etwas lang) ...

Antwort von Schnecke3 am 31.08.2009, 8:55 Uhr

Hallo,
kenne mich nicht aus, wie es da rechtlich aussieht, ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass du verpflichtet bist, ihr den OP Bericht zu geben, wenn du das nicht willst (fällt das nicht unter die ärztliche Schweigepflicht, auch wenn es die Amtsärztin ist?).
Du bekommst doch sicher von der Klinik eine Bescheinigung, von wann bis wann ihr in der Klinik wart und welche OP durchgeführt wurde. Müsste ihr das nicht eigentlich reichen?
Außerdem finde ich Eure Geschichte hammerhart. Selbst wenn er auf eine Förderschule gehen würde, würde ihm das Jahr doch was bringen, oder?
Gruß,
Katja

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Re: Frage zu unsrer Geschichte (etwas lang) ...

Antwort von 4hamänner am 31.08.2009, 14:48 Uhr

Hallo,

also ich kann dir leider nicht sagen, ob du den Bericht hinschicken musst.

Rückstellungen sind natürlich aus gesundheitlichen Gründen möglich. In wie weit das nachgewiesen werden muss, weiß ich leider nicht. Aber was befürchtest du, wenn sie den Bericht erhalten?

Mir wurde mal gesagt, dass es bei Kindern in Förderschulen nicht nach Schuljahren geht, sondern nach Alter. Kinder, die im G-Bereich unterrichtet werden haben 3 Jahre Unterstufe, 3 Jahre Mittelstufe,3 Jahre Oberstufe und 3 Jahre Werkstufe. Das kann in besonderen Fällen wohl auch verlängert werden. Jedoch endet die "Schulpflicht" mit 18 Jahren, d.h. die Schule ist dann nicht mehr zuständig. Also haben Kinder, die zurückgestellt werden, eher ein Schuljahr verloren.

Für alle anderen Schulformen wurde uns gesagt, das das Rückstellen vor der Schule mit zu den 2 möglichen Rückstellungen während der Schulzeit (wegen Krankheit oder ähnlichem) zählt.

LG
Anja

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Re: Frage zu unsrer Geschichte (etwas lang) ...

Antwort von Isabel am 03.09.2009, 12:14 Uhr

Wir haben hier auch so eine "toll" Amtsärztin im Ort.. Sie sagte das unser Sohn gesund sei, und sie keine Integrativkraft bewilligen wird. Tja wir haben mit den Gutachten von Kinderneurologe, Kinderarzt, Kinderpsychologe und Therapeuten die Integrativkraft durchgekriegt..Diagnose : high functioning Autismus. Jetzt müssen wir wieder zur Schulärztin für die Einschulung 2010 und da wir so negative erfahrungen mit ihr hatten , dürfen wir diese Untersuchung bei einer anderen Amtsärztin von der nächst größeren Stadt machen...
Die Amtsärztin darf nicht nach einem OP Bericht verlangen.
Ausser du hast eine Entbindung der Schweigepflicht unterschrieben.
Frag doch mal bei deinem Schulamt oder Jugendamt ob ihr eine möglichkeit habt nicht zu dieser Frau zu gehen.

Lg Isabel

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