Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von phifeha am 29.03.2012, 17:49 Uhr

Danke euch allen für die Antworten....

Bislang hatten wir unseren Anwalt ( ist ja extra nur für solche Dinge tätig) machen lassen.
Er hat von sich selber noch nichts gesagt, hat aber eine Vollmacht von uns, alles tun zu dürfen, was unserem Interesse dient.

Vielleicht bin ich auch zu ungeduldig. Ich persönlich dachte mir, ich warte noch bis Ende April, dann sind die 3 Monate vom Einreichen des ausführlichen Widerrufs vorbei. Ich habe den ganzen Tag im Net recherchiert und darauf gestossen, das es in der Tat ein Gesetz gibt, das der MDK sich nach Eintreffen des Widerrufs nach 3 Monaten spätestens dazu zu äussern hat!

Ich werde das dann aber nicht selber in die Hand nehmen sondern den Anwalt wieder darauf ansetzen.

Bei uns läuft das übrigens nicht über den Rechschutz sondern über den Sozialverband Deutschland e.V. Da sind wir Mitglied und für ein minimales Entgelt machen die das besser, als ein nullachtfünfzehnanwalt.

Gut, dann übe ich mich noch ein bisschen in Geduld, und dann bekommen sie Feuer unterm Hintern!!!....

lg phi

 
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