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Geschrieben von Charlie+Lola am 06.10.2012, 13:51 Uhr

Täterschutz vs Opferschutz

"Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Geschichte wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen - da könnt Ihr noch so rumbrüllen und mit rechtlichem Halbwissen um Euch werfen. Sie würde dem geschädigten Kind auch nichts bringen (s.o.)."

natürlich wird die Anzeige gegen das Kind nichts bringen. Aber bei jeder Anzeige von Minderjährigen wird das Jugendamt informiert und wenn sich solche Vorfälle häufen wird sich das auch einschalten.
Insofern bringt die Anzeige natürlich etwas, nämlich einen offiziellen Vermerk den die Schule ja (wenn man der AP glauben kann) nicht bringt.

Die finanzielle Absicherung hat rein aber auch rein gar nix damit zu tun. Das sind zwei paar Schuhe.

Das ein 8 Jähriges Kind dafür nicht ins Kitchen wandert sollte wohl jedem hier klar sein.

in diesem Sinne das Wort zum Sonntag

 
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