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Geschrieben von ansaluli am 06.10.2012, 9:43 Uhr

Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Hallo,

ein Kampf mit der Schule wegen verletzter Aufsichtsplicht halte ich für sinnlos.

ABER:

laut § 828 BGB haftet das Kind selbst, wenn es über 7 Jahre alt ist und die entsprechende Einsichtsfähigkeit besitzt, lies mal hier:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/eltern-haften-fuer-ihre-kinder.htm

Ich würde in jedem Fall den Rechtsweg beschreiten. Da das Kind deiner Schilderung nach ADHS hat, wird die Gegenseite darauf aus sein, die Eisichtsfähigkeit des Kindes zu leugnen.

Ich rate dir, einen Anwalt einzuschalten, sollte dein Kind tatsächlich Folgeschäden davontragen oder gar das Augenlicht verlieren, zieht das evtl. immense Kosten nach sich, auf denen ihr sitzen bleibt, wenn ihr nichts unternehmt. Ich würde auch nicht abwarten, bis Folgeschäden auftreten, sondern das jetzt klären.

LG
Anja

 
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