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Geschrieben von Sailor am 06.10.2012, 13:10 Uhr

Strudel, was kann denn die Schule dafür, wenn die Aufsicht nicht verletzt wurde???

Es liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, wenn Aufsichtslehrer auf dem Pausenhof waren, was - wie im üblichen Rahmen üblich - wohl der Fall war. Die Lehrer können nunmal nicht überall gleichzeitig sein um im rechten Augenblick den Arm des Schülers festzuhalten, um einen Steinwurf zu verhindern. Unter den Lehrern bzw. der Schulleitung sind die Verantwortlichen also nicht zu suchen, wie ja im unteren Thread schon ausgiebig diskutiert wurde. Warum sollte jemand für etwas gradestehen, wofür ihn keine Schuld trifft?
Dass die sich nicht nach dem Befinden des verletzten Kindes erkundigen, ist natürlich eine ganz andere Ebene, die aber mit Recht und Gerechtigkeit nichts zu tun hat, sondern mit Höflichkeit und Menschlichkeit, wie du ja schon gesagt hast.

"Es ist im Interesse des Geschädigten, daß die Versicherung der Schule zuständig ist, und keine andere. "

Wieso das denn?? Woher das Geld kommt, spielt doch für die Entschädigung keine Rolle, Hauptsache das Geld fließt, egal woher, und wenn es aus dem Bausparvertrag von PapaSteinewerfer ist oder MamaSteinerfer ihr Auto verkaufen muss. Selbst wenn die Eltern des Steinwerfers (und später der Steinewerfer selber) eine Rente für das Opfer blechen müssen und ruiniert sind bis an ihr Lebensende, dann ist das doch angesichts des nie wieder gutzumachenden angerichteten Schadens (Hallooooo, wir reden hier von Erblindung!) nur recht und billig. Ich verstehe nicht, warum da die Schule sozusagen als ein künstlich konstruierter Schuldiger rangezogen werden muss und haften soll, wenn doch die Deliktfähigkeit des Steinewerfers und damit die Schadensersatzfrage bereits so einfach vorliegt.

 
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