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Geschrieben von Annas Truppe am 06.10.2012, 15:48 Uhr

@Dhana

Hallo,

das hat lotte aber auch klar gesagt :
Man kann natürlich das Kind verklagen, aber das macht wenig Sinn. Denn selbst wenn ein Richter das Kind für verantwortlich hält (imho unwahrscheinlich hier), hätte das Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Geld, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu zahlen. Mit einem entsprechenden Urteil kann man allerdings 30 Jahre lang versuchen bei dem irgendwann erwachsenen und verdienenden Kind Geld zu holen. Das macht aber aus heutiger Sicht kaum Sicht.

Nicht zutreffend ist jedenfalls die Meinung, in dem Fall müssten die Eltern - so sie denn Geld oder Vermögenswerte haben - diese Schulden des Kindes zahlen. Das müssen sie nicht und das ist eindeutig.

Gruß Anna

 
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