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Geschrieben von dhana am 25.07.2009, 7:27 Uhr

noch ne frage wegen Stichtag?!

Hallo,

der Stichtag ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In Bayern wird in zwischen ein ganzer Jahrgang eingeschult (Jahrgang 2004 der erste komplett). Allerdings können die Eltern von Okt./Nov. und Dez.-Kindern die Schulpflicht ein Jahr zurücknehmen. Gilt dann nicht als Rückstellung.
Die eigentliche Rückstellung aus medizinischen oder anderen Gründen ist weiterhin möglich.

Mein Sohn ist Anfang September geboren und wird so auch einer der Jüngsten sein (die meisten noch jüngeren Kinder werden bei uns nicht eingeschult). So große Sorgen mach ich mir da nicht, und eine Rückstellung um ein Jahr durchboxen obwohl es eigentlich keinen Grund gibt, werde ich nicht machen.

Gründe für ein Rückstellung sind bei uns hier meist sprachliche oder motorische Probleme (die Kinder sind dann auch in Behandlung), manchmal auch sonstige Defizite. Meist bekommen die Eltern die das möchten auch durch und die Kinderärzte hier unterstützen das auch.
Aber auch da kommt es denke ich sehr stark auf das Bundesland an - und warscheinlich auch auf die Region.

Grüße Dhana

 
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