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von Jule9B  am 02.02.2013, 23:31 Uhr

Das ist kein Widerspruch

Das ist überhaupt kein Widerspruch, Transparenzerlass bedeutet ja nur, dass man jederzeit die Notengebung begründen kann und dass man vorab den Eltern und Schülern mitteilt, welche Leistungen zu welchem Anteil in die Endnote eingehen. Das ist doch sowieso selbstverständlich, dazu brauche ich keinen Erlass.

Bei uns (NRW) sagen wir den Schülern auch am Anfang jedes Halbjahres, wie viele Klassenarbeiten geschrieben werden, worauf sich sich sog. "SoMi-Note" (Sonstige Mitarbeit) bezieht und was man da verlangt. Und ob schriftlich- mündlich 50:50 oder 40:60 gewertet wird oder wie auch sonst. Ob ich Ende des Halbjahres das Heft einsammeln werde und das auch benoten werde.

Trotzdem gibt es ja nicht das Ziel, das alle genau gleich erreichen müssen, sondern das kann unterschiedlich sein, das nennt man dann Binnendifferenzierung. ;)

Die Kinder, die also schnell begreifen doer schon mehr Vorkenntnisse haben als andere (siehe mein Beispiel oben mit dem Schwimmen) bekommen andere Ziele gesetzt als die, die von dem Thema noch nie was gehört haben, ist doch klar. Sonst würde man die einen über- und die anderen unterfordern. Binnendifferenzierung kann auch heißen, dass man die Schüler mit unterschiedlichen Methoden oder Aufgabenstellungen versorgt oder sie mit unterschiedlichen Lernformen oder Medien arbeiten lässt. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt und es wird ja jetzt sogar noch lustiger, da wir ja auch zunehmend Kinder mit besonderen Förderbedarfen (Autismus, Lernschwächen...) in der Klasse haben, aber das ist ein anderes Thema. Und das ist überaus zeitgemäß, nämlich brandaktuell.

Und es widerspricht dem Transparenzerlass in keiner Weise, wenn ich sage: das eine Kind ist stinkfaul, hatte aber zum Glück viele Vorkenntnisse, das andere Kind hatte überhaupt keine Vorkenntnisse und hat sich im Laufe der Unterrichtsreihe unheimlich viel erarbeitet, dass das fleißige Kind im Endeffekt die bessere Note bekommt, selbst wenn beide Kinder hinerher die gleiche Note im Test schreiben, sagen wir eine 2.

Trotzdem bewerte ich ja nicht den Fleiß an sich (der wird separat bewertet in den sog. "Kopfnoten" unter "Leistungsbereitschaft"), sondern den individuellen Lernzuwachs, den das Kind sich verschafft hat.

Und das kann ich dann ja den Eltern gegenüber durchaus sachlich vertreten: "Ihr Kind hatte bereits vorher umfangreiche Sachkenntnisse zu dem Thema, hat diese aber im Verlauf der letzten 8 Wochen überhaupt nicht erweitert, sondern sich auf seinen Lorbeeren ausgeruht. Er/Sei hat zwar im Test eine 2 geschrieben, sich aber 8 Wochen lang im Unterricht kaum/nur auf Nachfrage beteiligt ..." oder so. Das muss ich aber als Lehrerin genau dokumentieren, was ja kein Problem ist. Das bedeutet, ich muss vor einem neuen Thema Vorkenntnisse abfragen, muss individuell auf verschiedene Schüler zugeschnittenes Arbeitsmaterial bereithalten und anbieten und ständig auf dem Laufenden sein, welches Kind was arbeitet, evtl. Hilfe braucht - und bei Über- oder Unterforderung natürlich wieder mit meinen Lernangeboten für das nächst höhere /niedrige Level parat stehen.

Man kann also nicht z.B. im Sport sagen: das Kind kriegt eine 1, wenn es die 100 m in soundsoviel Sekunden schafft, und eine 2, wenn es soundso lange braucht. Schließlich gibt es Kinder, die schon seit Jahren im Verein Leichtathletik machen und solche, die zuhause immer auf der Couch vor dem Fernseher hocken, das wäre doch unfair.

Ich habe mal so einen süßen Cartoon gesehen, da waren ein Fisch und ein Frosch und ein Vogel in einer Schulklasse und der Fisch hat sich ganz doll angestrengt, konnte aber leider nicht fliegen lernen, dafür war der Vogel schlecht im Schwimmen... ;)

Diese Gleichmacherei führt doch zu nix. Allerdings haben wir ja andererseits diese Vergleichsarbeiten, wo sozusagen sichergestellt bzw. überprüft werden soll, dass alle Kinder ein gewisses Mindestniveau erreicht haben. Die gibt es bei uns natürlich auch in allen Jahrgängen.

Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden und du meintest was anderes?

 
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