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Geschrieben von sammyasz am 30.11.2011, 12:56 Uhr

Busaufsicht

hallo, die aufsichtspflicht der schule beginnt mit schulbeginn und endet nach schulschluß. sobald die kinder die schule verlassen haben geht die aufsichtspflicht an die eltern über. so wurde es mir von unserem direktor in der schule gesagt. ansonsten muss der elternrat sich um eine betreuung kümmern. dieser kann von der stadt, dem landrat oder der zuständigen verkehrsbehörde gestellt werden.

 
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