Geschrieben von sammyasz am 30.11.2011, 12:56 Uhr |
Busaufsicht
hallo, die aufsichtspflicht der schule beginnt mit schulbeginn und endet nach schulschluß. sobald die kinder die schule verlassen haben geht die aufsichtspflicht an die eltern über. so wurde es mir von unserem direktor in der schule gesagt. ansonsten muss der elternrat sich um eine betreuung kümmern. dieser kann von der stadt, dem landrat oder der zuständigen verkehrsbehörde gestellt werden.
- Busaufsicht - Henni 29.11.11, 19:25
- Re: Busaufsicht - mams 29.11.11, 19:41
- Schulrecht - Aufsicht - Reinhardus 30.11.11, 16:42
- Re: Busaufsicht - IngeA 29.11.11, 20:45
- Re: Busaufsicht - jalu 29.11.11, 20:57
- Re: Busaufsicht - Steffi528 29.11.11, 22:33
- Re: Busaufsicht - jalu 29.11.11, 20:57
- Re: Busaufsicht - hgmeier 29.11.11, 20:58
- Re: Busaufsicht - dhana 29.11.11, 21:14
- bei uns - like 29.11.11, 22:16
- Re: Busaufsicht - Steffi528 29.11.11, 22:31
- Ich denke, die Aufsichtspflicht der Schule endet mit Unterrichtsschluss - Rho 30.11.11, 2:06
- Re: Ich denke, die Aufsichtspflicht der Schule endet mit Unterrichtsschluss - Holzkohle 30.11.11, 8:39
- Re: Busaufsicht - sammyasz 30.11.11, 12:56
- Re: Busaufsicht - mams 29.11.11, 19:41
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